Verkehrsrecht/Verkehrsunfallrecht

Puppe Puppenwagen 01b 1000010

Mit einem Verkehrsunfall treten bei den Unfallbeteiligten viele Fragen auf, die schnell beantwortet werden müssen. Oft fängt es schon mit einer Ungewissheit an, ob der Unfallgegner den Unfall tatsächlich allein verursacht hat oder ob ein Mitverschulden besteht. Als Geschädigter stehen Sie – und übrigens auch Ihre Werkstatt – versierten Sachbearbeitern der Haftpflichtversicherungen Ihres Unfallgegners gegenüber, die Ihnen nichts schenken werden, weder beim Sachschaden noch beim Schmerzensgeld bzw. Personenschaden. Nicht selten müssen Sie sich auch mit Ihrer eigenen Haftpflicht- und/ oder Vollkaskoversicherung oder einer Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft auseinandersetzen. Welche Schadenspositionen in welcher Höhe zu erstatten sind, muss im Einzelnen geprüft werden. Dabei vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen. Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.