Erbrecht

„Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?“ Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind vor allem die Folge der Versäumung erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade bei auseinanderlaufenden rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten, da dieser die Interessen seiner Partei vertritt und sie entsprechend berät und nicht wie der Notar zur Neutralität verpflichtet ist. Unumgänglich sind häufig, vor allem bei erbrechtlichen Unternehmensgestaltungen, auch steuerrechtliche Kenntnisse, damit aus „gut gemeint“ nicht „schlecht gemacht“ wird.