Arbeitsrecht

Im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist konsequentes Verhalten gefragt. Das fängt bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages oder auch des Dienstvertrages des Geschäftsführers oder des Handelsvertretervertrages an und hört bei der Kündigungsschutzklage längst nicht auf. Zielführende außergerichtliche Beratung, z.B. im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Urlaubsrecht, Abmahnungsfall oder auch in der betrieblichen Altersvorsorge, hilft, Streitpunkte zu vermeiden und Konflikte sachlich beizulegen. Die „Pachttoilette“ oder Werkverträge mit Drittunternehmen können ein Unternehmen unversehens zum Arbeitgeber von Arbeitskräften machen, die es eben noch als Arbeitnehmer des Dritten glaubte (vgl. LAG Baden-Württemberg, Az. 2 Sa 6/13), ebenso auch illegale Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit), mit den negativen Konsequenzen im Bereich der Nachzahlung von Sozialabgaben und Steuern und der auch strafrechtlichen Verfolgung der „Schwarzarbeit“. Kehrseite ist der Vorteil der betroffenen Mitarbeiter, die sich als Arbeitnehmer dieses Unternehmens häufig „verbessern“ und denen kaum vorgeworfen werden kann, wenn sie diese Chance aktiv nutzen mittels einer Feststellungklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses!

In erster Instanz vor den Arbeitsgerichten zahlt jede Partei ihre Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten) unabhängig vom Obsiegen selbst!