Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht durchzieht den gesamten Bereich unseres Lebens, es wirkt sich auch im Privaten aus. Gleich ob Verträge – und in diesem Zusammenhang besonders Allgemeine Geschäftsbedingungen – zu prüfen oder zu entwerfen sind, ob z.B. Schenkung, Leihe oder Darlehen voneinander abzugrenzen sind, immer erfordert die anwaltliche Tätigkeit die Erfassung des streitigen Sachverhalts und die anschließende rechtliche Prüfung. „Schlechte“ Verträge, „ungenaue“ Absprachen haben häufig nachteilige Konsequenzen, die der Anwalt vermeiden hilft. Dem Allgemeinen Zivilrecht werden zum Beispiel Kaufverträge, auch im Internet-Geschäft, Werkverträge aber auch Geschäftsbesorgungsverträge oder die Bürgschaft sowie dingliche Rechte (z.B. Pfandrecht) zugeordnet. Dabei ist keineswegs immer klar nur ein Rechtsgebiet abzugrenzen. Z.B. im Computerrecht finden sich in einem Vertrag häufig kaufrechtliche und werkrechtliche Elemente sowie Regelungen zum Urheberrecht, das traurige Bekanntheit vor allem durch Massenabmahnungen in File-Sharing-Fällen erlangt hat. Neben der Vertragsgestaltung und Vertragszuordnung geht es oft um die Verletzung vertraglicher Pflichten und in dieser Folge um die außergerichtliche und gerichtliche, teilweise auch schiedsgerichtliche, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen wie Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüchen.